das honorar ist gesetzlich geregelt. die honorarordnung für architekten und ingenieure (hoai2013) setzt seine höhe nach dem umfang der architektenleistungen, den anrechenbaren baukosten und der schwierigkeit der bauaufgabe fest.
die einzelnen leistungsphasen sind klar definiert und mit prozentpunkten des
honorars bewertet. teilleistungen lassen sich daher ebenfalls problemlos berechnen.
in bestimmten fällen kann aber auch ein pauschalhonorar oder eine bezahlung nach zeitaufwand vereinbart werden.